AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sportcorner Fitness GmbH, Stand August 2025
1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Sportcorner Fitness GmbH, Industriestraße 28, 8200 Gleisdorf (im Folgenden kurz als „Sportcorner Gleisdorf“ bezeichnet), gelten für sämtliche vertraglichen Vereinbarungen zwischen Sportcorner Gleisdorf und privaten Kunden (Verbrauchern). Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Sportcorner Gleisdorf abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen Sportcorner Gleisdorf und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio zustande.
Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.
Fitnessverträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahren) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.
3. Leistungsgegenstand und Leitungsumfang
Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen (Benefits) bzw. -paketen (z.B. Getränkeabo, Solarium, etc.). Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
Sportcorner Starterpaket: mit Abschluss hat das Mitglied die Möglichkeit optional ein Sportcorner Starterpaket zu erwerben. Dem Mitglied steht es frei, das Sportcorner Starterpaket zu erwerben. Dieses Sportcorner Starterpaket beinhaltet ein einmaliges Training in der Dauer von 30 Minuten in einer Kleingruppe mit max. 4 Personen durch einen Sportcorner Trainer/in.
Das Sportcorner Starterpaket ist, soweit es die Kundin/Kunde erwirbt, spätestens beim ersten Checkin zu bezahlen.
4. Nutzungsbestimmungen
4.1. Zutrittsgewährung
4.1.1 Durch den Fitnessvertrag erhält das Mitglied nach Maßgaben der Vereinbarungen Zutritt zum Sportcorner Gleisdorf und ist berechtigt die Einrichtungen während der Öffnungszeiten zu nutzen.
Die Öffnungszeiten sind im Studio gut ersichtlich, wie z.B. der Eingangstür ausgehängt und auf der Website www.sportcorner.at veröffentlicht.
Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die tägliche Öffnungszeit – im Vergleich zu dem Fitnessvertrag zu Grunde liegenden Öffnungszeiten – um nicht mehr als eine Stunde ändert (z.B. 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr) und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch nicht gemindert wird.
4.1.2. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsabschluss eine Zutrittsberechtigung in Form eines Chipbandes. Ohne Mitnahme des Chipbandes ist der Zutritt in das Studio grundsätzlich nicht möglich.
Sollte das Mitglied das Chipband im Einzelfall vergessen haben, kann der Zutritt nach Identitätsprüfung durch das Personal ausnahmsweise gewährt werden.
Die Weitergabe des Chipbandes ist untersagt.
Bei Verlust oder Beschädigung des Chipbandes wird ein Kostenersatz in Höhe von € 20,- für die Wiederbeschaffung verrechnet.
4.1.3. Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und durch Nutzung der jeweiligen Zutrittsberechtigung möglich.
4.1.4. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern unter erkennbarem Einfluss sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
Der Konsum, die Mitnahme, das Anbieten, das Verschaffen oder sonstiges Überlassen von Alkohol, Zigaretten, Dopingmitteln oder sonstigen verbotenen Stoffen ist im Sportcorner Gleisdorf verboten.
4.1.5. Das Mitbringen von Tieren, gefährlichen Gegenständen und Waffen ist ebenso verboten.
4.1.6. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer und Personal nicht während der gesamten Öffnungszeiten im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung oder Hilfe bei der Bedienung von Geräten ist in dieser Zeit nicht möglich.
4.1.7. Der Zutritt mit oder von Kindern unter 12 Jahren ist im Sportcorner Gleisdorf nicht erlaubt. Das Mitbringen von Begleitpersonen, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung des Studios gestattet.
Die Nutzung des Solariums ist gesetzlich erst ab 18 Jahren erlaubt.
Das Parken ist nur während dem Aufenthalt im Sportcorner Gleisdorf erlaubt.
4.2.Hygienevorschriften
4.2.1. Das Betreten der Trainingsräume ist nur in Sportbekleidung und mit sauberen Sportschuhen gestattet. Aus hygienischen Gründen ist die Nutzung der Trainingsgeräte nur mit einer geeigneten Auflage (z.B. Handtuch) gestattet.
4.2.2. Im gesamten Nassbereich des Studios sind aus hygienischen Gründen und wegen einer möglichen Rutschgefahr geeignete Badeschuhe zu tragen, Die Umkleideräume dürfen nach dem Duschen nur betreten werden, nachdem das Mitglied sich abgetrocknet hat.
4.2.2 Die Mitnahmen oder der Verzehr von Speisen ist auf der Trainingsfläche untersagt. Ebenso ist das Mitnehmen von nichtverschließbaren Getränkeflaschen, Dosen, Becher oder Gläsern auf die Trainingsflasche nicht gestattet.
4.3. Sicherheitsvorschriften
4.3.1 Sämtliche Fitnessgeräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung vom Personal des Fitnessstudios einzuholen.
4.3.2. Das Mitglied wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter von Sportcorner Gleisdorf weder einschätzen noch überprüfen können, ob das Mitglied medizinisch für das Training geeignet ist. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds.
Ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen.
4.3.3. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit es nötig ist um die Sicherheit, Ordnung und Einhaltung der Hausordnung zu gewährleisten, Weisungen zu erteilen. Diese sind zu befolgen.
4.4. Pflichten der Mitglieder
4.4.1. Das Mitglied hat sämtliche für die Leistungserbringung notwendige Informationen und Tatsachen wahrheitsgemäß mitzuteilen. Geänderte Umstände, die zur Leistungserbringung notwendig sind, insbesondere Änderungen der Daten des Kunden (Name, Anschrift, E-Mail), sind Sportcorner Gleisdorf unverzüglich bekannt zu geben.
5. Beiträge und Zahlungsverzug
5.1.Der monatliche Mitgliedsbeitrag, der Beitrag der Zusatzleistungen (Solarium, Getränke usw.) sowie der Konsum unserer Produkte aus dem Automaten werden jeweils zum 16. des Monats abgebucht. Für die Durchführung der Abbuchung ist aus administrativen Gründen eine SEPA-Lastschrift erforderlich.
5.2.Bei Erteilung eines Abbuchungsauftrags hat das Mitglied für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos Sorge zu tragen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Sportcorner Gleisdorf berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen (bei Verbrauchern) zu verlangen.
Im Falle einer Rücklastschrift ist das Mitglied verpflichtet, die tatsächlich von der Bank in Rechnung gestellten Kosten zu ersetzen.
Die Bankspesen, die durch einen nicht möglichen Abbuchungsversuch entstehen sind von der Bank abhängig und haben nichts mit den Mahngebühren von Sportcorner Gleisdorf zu tun.
5.3. Für Mahnungen können dem Mitglied angemessene Mahnspesen verrechnet werden, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich sind. Darüberhinausgehende Inkassokosten können nur geltend gemacht werden, soweit sie gesetzlich zulässig sind und nach den jeweils gültigen Inkassorichtlinien verrechnet werden dürfen.
6. Indexanpassung (Wertsicherungsklausel)
Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert. Als Maßstab dient der von der Bundesanstalt Statistik Austria veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder ein an seine Stelle tretender Nachfolgeindex.
Ausgangsbasis für die Berechnung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichte Indexzahl.
Schwankungen der Indexzahl bis einschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Bei einer Änderung von mehr als 2 % nach oben oder unten wird der Mitgliedsbeitrag in jenem Ausmaß angepasst, das den übersteigenden Prozentsatz über 2 % hinaus betrifft.
Sowohl Erhöhungen als auch Senkungen der Indexzahl werden berücksichtigt. Der jeweils neue Mitgliedsbeitrag wird kaufmännisch auf volle Centbeträge gerundet.
Die erste Anpassung darf frühestens nach Ablauf von sechs Monaten ab Vertragsabschluss erfolgen. Danach kann eine Anpassung jeweils einmal jährlich mit Wirkung zum 1. Jänner vorgenommen werden, wobei jeweils die im Dezember des Vorjahres veröffentlichte Indexzahl als Vergleichsbasis heranzuziehen ist.
Änderungen des Mitgliedsbeitrags werden dem Mitglied mindestens 14 Tage vor dem nächsten Zahlungstermin schriftlich (z. B. per E-Mail oder Brief) bekanntgegeben.
7. Laufzeiten und (vorzeitige) Beendigung des Vertrags
7.1. Laufzeiten
Die Sportcorner Mitgliedschaft Basic Abo und Standard Abo gehen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch in ein unbefristetes Vertragsverhältnis über, wenn es nicht vorher unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit ist eine Kündigung der Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten möglich.
Das Basic Flex Abo hat keine Mindestvertragslaufzeit und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten gekündigt werden.
7.2. Beenden
Die Mitgliedschaft gilt für die am Vertrag angeführte Mindestvertragslaufzeit als abgeschlossen.
Die Mitgliedschaft kann während der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit nur aus wichtigen oder gesundheitlichen Gründen beendet werden. Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt jedenfalls erhalten.
Das Sportcorner Gleisdorf ist berechtigt den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu kündigen, wenn:
- Das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen nicht beglichen wird.
- Das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen wesentliche Sicherheits- oder Hygienebestimmungen des Studios verstößt.
- Begehung einer strafbaren Handlung im Studio.
- Schuldhafte Verursachung von Personen- oder Sachschäden im Studio.
Selbständige entgeltliche Tätigkeiten (z.B. als Fitnesstrainer) ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von Sportcorner Gleisdorf.
7.3. Pausieren
Das Pausieren eines Abos ist für max. 2 Kalendermonate pro 12 Monate möglich. Die Pause kann am Stück oder als zweimal 1 Monat konsumiert werden. Als Ausgleich für die beitragsfreie Zeit verlängert sich die Vertragslaufzeit um die Dauer der in Anspruch genommenen Pause. Nicht konsumierte Abo-Pausen können nicht im Folgejahr nachgeholt werden. Pausierungen haben in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) zu erfolgen.
Nach Vorlage eines ärztlichen Nachweises kann bei Krankheit, Verletzung oder Schwangerschaft und Absprache mit dem Sportcorner Gleisdorf auch länger pausiert werden in diesem Fall bleibt das Vertragsende unberührt.
7.4.Benefits/Zusatzleistungen
Benefits können gesondert und nur in Verbindung mit einem aktiven Fitnessvertrag gebucht werden. Diese können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jederzeit durch die technisch zur Verfügung gestellten Systeme, schriftlich oder per Mail gekündigt werden.
8. Widerrufsrecht
Ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) besteht ausschließlich bei Online-Verträgen oder bei außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers abgeschlossenen Verträgen.
Da sämtliche Mitgliedsverträge derzeit ausschließlich direkt vor Ort im Fitnessstudio abgeschlossen werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Sollte in Ausnahmefällen ein Vertrag im Wege des Fernabsatzes (z. B. Online, E-Mail, Telefon) oder außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen werden, gilt das gesetzliche Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss. Der Rücktritt ist schriftlich per Brief oder E-Mail zu erklären.
9. Haftung
Sportcorner Gleisdorf haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf ein schuldhaftes Verhalten von Sportcorner Gleisdorf oder dessen Personal zurückzuführen sind.
Die Haftung von Sportcorner Gleisdorf sowie ihrer zurechenbaren Hilfspersonen für leichte Fahrlässigkeit bei Sachschäden oder reinen Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Für sonstige Schäden haftet Sportcorner Gleisdorf nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von eingebrachten Kleidungsstücken, Wertgegenständen oder sonstigen persönlichen Sachen übernimmt Sportcorner Gleisdorf keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Das Mitglied haftet für Schäden, die es vorsätzlich oder grob fahrlässig im Studio verursacht.
Die Haftung von Sportcorner Gleisdorf ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt. Ansprüche auf Schadenersatz verjähren innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch. Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz von Sportcorner Gleisdorf liegt,
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die jeweils einschlägige gesetzliche Regelung.